23
Apr
2006

PRÜGELNDE MÄDCHEN

Die zierlich wirkende Sabine hat Mitschüler und Lehrer geschlagen und gemobbt.Aber warum? Heute ist sie achtzehn und versucht nachdenklich eine Antwort.
...„Einmal“, sagt sie, „waren wir auf Klassenausflug. Wir hatten gerade die Schlittschuhe angezogen. Da machte uns eine andere Klasse an. Die haben so mit den Schlittschuhen gebremst, dass uns voll das Eis anspritzte. Da war klar, die machen wir fertig. Wir haben die in eine Ecke gedrängt, und dann ging's los. Einem Mädchen habe ich die Haare büschelweise rausgerissen. Die hat richtig geblutet.“ Als die Polizei kommt, sind Sabine und ihre Mitschüler längst geflüchtet.


Der Überfall hat Folgen: Insgesamt 40 Anzeigen gehen bei der Kripo ein. Auch Sabine wird vernommen. „Ich habe gesagt, ich war nicht dabei, aber die Polizei hat das nicht geglaubt.“ Ein Jugendgericht verurteilt sie zu 60 Arbeitsstunden in einem Jugendclub. „Ich musste putzen. Das hab ich auch brav gemacht.“


In der Schule aber setzt sie ihren Terror eiskalt fort. Der Klassenlehrer ist ihr nächstes Opfer. Sie stiftet ihre Clique an, ihn zu mobben. Sabine: „Der stand auf einige Mädchen in der Klasse, hat mitten im Unterricht Noten an uns verteilt, für Aussehen und so. Wir haben den abends angerufen, die Stimme verstellt und Telefonsex mit ihm gemacht. Mal kam er beim Sport in die Umkleidekabine, der wollte wohl spannen. Ich bin auf ihn gesprungen, habe zugeschlagen und gesagt: ,Wehe, wenn du das Maul aufmachst, sagen wir das mit dem Telefonsex!'“
...
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27
Feb
2005

Arbeitsamt Telefonsex-Gewerbe verschwiegen - 9000 Euro Strafe

Weil sie dem Arbeitsamt ihr Telefonsex - Gewerbe verschwieg, muss eine 39 Jahre alte Mühlhäuserin 9000 Euro Strafe zahlen.
Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte die Frau am Donnerstag in Abwesenheit wegen Betrugs in drei Fällen. Die damals arbeitslose Frau hatte zwischen Ende 1999 und Mitte 2001 insgesamt 13473 Euro zu Unrecht vom Arbeitsamt bezogen.

In einer anonymen Anzeige war die Staatsanwaltschaft 1999 informiert worden, dass die Frau ihr Gewerbe mit 0180er Nummern am Finanzamt vorbei betreibe.
Ein weiteres aus dieser Anzeige resultierendes Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung war gegen eine Geldauflage von 20 000 Euro eingestellt worden. Das Gewerbe als «Handelsvertreter für erotische Qualitätsprodukte und sexuelle Hilfsmittel» hatte die Verurteilte bereits 1998 angemeldet.

Im Prozess gab der Verteidiger das aktuelle Monatseinkommen seiner Mandantin mit 9000 Euro an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

dpa
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